Der eingeschränkte Regelbetrieb wird mindestens bis Ende Juni fortgesetzt. Die Betreuung kann jetzt aber flexibler gestaltet werden. An der täglichen "Gesundheitsbescheinigung" durch die Eltern wird festgehalten.
Betreuung
Anspruch auf Notbetreuung im Kinderhaus erweitert
Die Landesregierung hat mit Wirkung zum 4. Mai die Verordnung zum Schutz gegen das Corona-Virus angepasst. Mit der neuen Allgemeinverfügung ändert sich auch der Anspruch auf Betreuung oder Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wie unserem Kinderhaus "St. Marien". Wir stellen die neuen Dokumente zum Download bereit.
Sachsen erweitert Notbetreuung - neue Regeln auch für unser Kinderhaus
Der Freistaat hat den Kreis derer erweitert, die eine Notbetreuung für ihre Kinder beanspruchen dürfen. Die geänderte Allgemeinverfügung und das überarbeitete Antragsformular für eine Notbetreuung verlinken wir hier.
Kinderhaus ab Mittwoch, 18. März geschlossen
Unser Kinderhaus "St. Marien" wird ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen. Grundlage ist ein Erlass des Freistaates. Alle Betreuungsangebote entfallen. Das Land hat ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine Notbetreuung wird nur auf Antrag angeboten.
Unser Kinderhaus vor der Schließung: Hinweise für die Eltern
Wegen der Corona-Pandemie hat die Landesregierung entschieden, die sächsischen Kindergärten vorerst noch offen zu halten. Demnächst soll jedoch über eine komplette Schließung entschieden werden. Lesen Sie hier die Hinweise der Leitung unseres Kinderhauses "St. Marien" zu dem Kitabetrieb in der kommenden Woche.