Anspruch auf Notbetreuung im Kinderhaus erweitert

Für die Notbetreuung in unserem Kinderhaus wurden die bestehenden Anspruchsgruppen ausgeweitet. Neu dabei sind:

  • Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich
  • Reinigungspersonal in Schulen sowie in Kitas mit Notbetreuung

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bei einigen Berufsgruppen auch dann, wenn nur ein Partner in diesen arbeitet. Diese Liste wurde wie folgt ergänzt:

  • Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen
  • Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betriebs
  • in besonderen Härtefällen (z.B. Krankheit oder Existenzgefährdung), die Entscheidung trifft entweder die Gemeinde oder die jeweilige Kindertageseinrichtung
  • Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe (Integrationskinder), sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können
  • mehrfach- und schwerstmehrfach-behinderte Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können

Ab Mittwoch, dem 6. Mai ist der Hort des Kinderhauses "St.Marien" für die Betreuung der Schüler bei Erfüllung der bekannten Voraussetzungen zuständig. Ein Notbetreuungsangebot wird wie folgt zur Verfügung gestellt:
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen wird am Standort des Hortes durch den Hortträger eine Notbetreuung während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten gesichert. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schul- und Hortleitung sind unter Beachtung des Infektionsschutzes auch abweichende Regelungen zulässig, um unter den gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort die bestmögliche Lösung zu realisieren.

Elternbeiträge

Elternbeiräte für Kitas fallen vom 20.04 bis 24.05 nur an, wenn Eltern eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch genommen haben. Für die Zeit von 20. März bis 17. April werden gar keine Beiträge erhoben.

Bitte Mittagessen abmelden

Das Mittagessen unserer Kindergartenkinder muss auch beim Notbetrieb unseres Kinderhauses beim Essenanbieter über die App wie gewohnt an- und abgemeldet werden. Um keine unnötigen Essengeldkosten entstehen zu lassen, bitten wir die Eltern, das Essen entsprechend abzumelden. Das gilt auch für Kinder, die generell die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen.

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