Unser Kinderhaus "St. Marien" wird ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen. Grundlage ist ein Erlass des Freistaates. Alle Betreuungsangebote entfallen. Das Land hat ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine Notbetreuung wird nur auf Antrag begrenzt für Beschäftigte der Sektoren der Kritischen Infrastruktur angeboten. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Die Bestätigung muss der Einrichtung spätestens einen Arbeitstag nach Antragstellung vorliegen.
Den Inhalt der Allgemeinverfügung des Freistaats können Sie im Dokument unten nachlesen.
Außerdem stellen wir hier das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung bereit. Ob Sie diese in Anspruch nehmen dürfen, entnehmen Sie dem Dokument "Sektoren der kritischen Infrastruktur".