Der Freistaat hat den Kreis derer erweitert, die eine Notbetreuung für ihre Kinder beanspruchen dürfen. Die geänderte Allgemeinverfügung und das überarbeitete Antragsformular für eine Notbetreuung verlinken wir hier.
Allgemeinverfügung vom 17. April 2020
Überarbeitetes Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung