Seit 18. Juli gilt für Kita und Hort im Kinderhaus "St. Marien":
- Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August bestehen.
- Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb.
- Weiterhin gilt für Abholberechtigte, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.
- Elternabende, Elterngespräche,... können wieder mit Abstand stattfinden.
- Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.
Die neue Allgemeinverfügung zum Download als pdf
Das Musterformular für die Gesundheitsbestätigung zum Download