Das Kinderhaus informiert über die aktuellen Bestimmungen für die eingeschränkte Öffnung ab dem 20.05.2021.
Aktuelles
Kinderhaus ab 26. April 2021 wieder geschlossen
Durch die Bundesregierung wurde eine einheitliche bundesweite Regelung mittels Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die am Samstag, dem 24. April 2021 in Kraft treten wird. Die Bundesnotbremse sieht vor, dass Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag, dem 26. April 2021 hinsichtlich bestimmter Kriterien geschlossen werden.
Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 01.04.2021
Das Kinderhaus informiert über die aktuellen Maßnahmen zum eingeschränkten Regelbetrieb. Die Bestimmungen sind verpflichtend umzusetzen und gelten ab dem 01.04.2021.
Ein Kraftpaket für das Kinderhaus-Team
Unser Bischof Wolfgang Ipolt, vertreten durch Herrn Pfarrer Dr. Kresak, hat unserem Kita-Team ein kleines "Kraftpaket" zur Verfügung gestellt.
Laetare-Singen 2021
Die Erzieherinnen des Kinderhauses "St. Marien" laden für Sonntag, den 14.März um 11:00 Uhr zum Laetare-Singen ein. Aufgrund der Einschränkungen, kann die Aktion auch in diesem Jahr nicht in der Pfarrkirche stattfinden. Stattdessen sind wieder alle Wittichenauer eingeladen, am Fenster oder vom Balkon zu Hause mitzusingen. Einen Liedzettel stellen wir hier zum Download bereit.
Informationen zum Kinderhaus ab jetzt auch auf der Plattform "Padlet"
Wichtige Termine, Aktuelles, Projekte, Monatliche Elternbriefe und vieles mehr, wird dort zu finden sein.
Der Förderverein "Kinderhaus Sankt Marien Wittichenau e.V." bittet um Ihre Stimme
Der Förderverein des Kinderhauses bittet um Ihre Stimme bei der Aktion "Verein des Jahres" (Kategorie Publikumsliebling) der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.
Regelbetrieb im Kinderhaus läuft eingeschränkt zum Rosenmontag wieder an
Mit dem neuen Erlass des Freistaates Sachsen dürfen Kindertagesstätten und Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 15.02.2021 wieder öffnen. Hierzu nun einige Informationen.
Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld
Nähere Informationen zur Beantragung von Kinderkrankengeld erhalten Sie hier.
Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen.