Ab 29.06.2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung, die auch Auswirkungen auf den Betrieb des Kinderhauses hat. An der täglichen "Gesundheitsbescheinigung" sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Bringen und Abholen wird festgehalten. Es gelten jedoch wieder die regulären Öffnungszeiten von 6.00 bis 16.30 Uhr. Für den Hort gilt weiterhin der "eingeschränkte Regelbetrieb".