Corona-Infektionsschutzkonzept

  1. Die Mitfeier der Heiligen Messen in unserer Pfarrgemeinde ist wieder möglich. Machen Sie gern davon Gebrauch, beachten Sie aber bitte die folgenden Sicherheitsvorkehrungen.
     
  2. Für die Sonn- und Feiertagsmessen stehen jeweils Ordner als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese regeln die Ein- und Ausgangsmodalitäten und achten auf die Einhaltung der Richtlinien. Ihren Hinweisen ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  3. Menschen mit einer Erkältungskrankheit und sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen sind dringend gebeten, auf die Teilnahme an der Feier unserer Gottesdienste zu verzichten.
    Die Livestream-Übertragung der beiden Hochämter 8:30 und 10:00 an Sonn- und Feiertagen wird vorerst bis Fronleichnam fortgeführt.
    Die Bereitstellung der Hausgottesdienste endete mit dem 5. Ostersonntag, dem 10. Mai.
     
  4. Die Gläubigen haben die Möglichkeit, beim Betreten der Kirche die Hände zu desinfizieren.
     
  5. Für alle Sonn- und Feiertagsmessen, -andachten und sonstigen Gottesdienste gilt für den Zutritt Folgendes: Die Pfarrkirche wird generell über das Südportal betreten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die auf den nächsten Gottesdienst Wartenden unter Berücksichtigung aller notwendigen Abstandsregeln außerhalb der Vorhalle aufhalten, bis die Ordner den Zutritt eröffnen. Vorher muss den Gläubigen, welche die Kirche nach dem vorhergehenden Gottesdienst zügig verlassen, der nötige freie Raum gewährt werden. Der Ausgang erfolgt über beide Portale auf der Nord- bzw. Südseite der Kirche.
     
  6. Die Weihwasserbecken bleiben leer.
     
  7. Kollektenkörbe werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern stehen an den beiden Ausgängen. Wir bitten um wohlwollende Beachtung beim Verlassen der Kirche.
     
  8. Der Gesang wird im Umfang reduziert. Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen.
     
  9. Entsprechend den für Sachsen erlassenen Vorschriften für einen Gottesdienst ist zwischen den Personen ein Mindestabstand von 1,50 m nach links und rechts, nach vorn und hinten zu gewährleisten. Personen aus demselben Hausstand können nebeneinander Platz nehmen und müssen auf den Abstand von 1,50 m zu den nicht zum Hausstand gehörenden Personen achten. Um die Abstandsregelung zu gewährleisten, gilt ab Sonntag, dem 10. Mai, folgende Sitzplatzregelung:
    1. Für unsere Pfarrkirche: im Kirchenschiff und auf der Orgelempore sind in jeder zweiten Bank mögliche Sitzplätze gekennzeichnet. Für die Stühle unter der Empore sind ebenfalls Abstandsflächen markiert. Damit ergeben sich ca. 180 nutzbare Einzelsitzplätze. Durch Nutzung im Hausstand verbundener Personen erhöht sich ggf. die mögliche Zahl der Gottesdienstbesucher. Ist das Maximum der anwesenden Kirchbesucher erreicht, wird der weitere Zutritt zur Kirche durch die Ordner und ein entsprechendes Schild gesperrt. Wir bitten unbedingt, dieses verantwortlich zu respektieren. Um möglichst vielen Gläubigen die Mitfeier der hl. Messe zu ermöglichen, feiern wir zusätzlich zur gewohnten Sonntagsordnung ab Samstag, dem 16. Mai, um 18:00 eine Vorabendmesse. Wir bitten alle, sich auf die dann sechs Messzeiten der Pfarrkirche zu verteilen. (Zur Orientierung: in „normalen“ Zeiten haben wir 6:00/7:00/18:00 je ca. 130, 8:30 ca. 350 und 10:00 ca. 450 Gottesdienstbesucher.)
    2. Für unsere Filialkirche St. Joseph in Bernsdorf: hier sind unter Einhaltung aller bekannten Verhaltensvorschriften 70 Einzelplätze möglich.
    3. Für unsere Kapellen und die Kreuzkirche: gelten die für die jeweilige Kapellengröße gekennzeichnete Sitzplatzregelung sowie alle bekannten Verhaltensvorschriften.
    4. In der ev. Kirche Groß Särchen halten wir ab Donnerstag, dem 14. Mai, unter Berücksichtigung aller bekannten Verhaltensvorschriften die monatliche Hl. Messe.
    5. Die Hl. Messen in der Kapelle des St. Adalbert-Stiftes sind weiterhin nicht öffentlich.
       
  10. Die liturgischen und sonstigen Dienste sollen auf den geforderten Abstand achten, auch im Altarraum, auf der Orgelempore und in der Sakristei.
     
  11. Für Eucharistiefeiern ist zu beachten:
    1. Auf den Friedensgruß mit Körperkontakt wird weiterhin verzichtet.
    2. Für die Kommunionspendung gilt:
      • Die Kelchkommunion für die Gläubigen und die Mundkommunion finden nicht statt.
      • Die Kommunionspendung erfolgt in der Pfarrkirche wie folgt: Die Gläubigen gehen mit entsprechendem Abstand zueinander im Gang der beiden Seitenschiffe (!) nach vorn und über den Mittelgang wieder zurück an ihren Platz.
      • Die Kommunion wird einzeln ohne Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) ausgeteilt. Der Dialog wird zu Beginn der Kommunionspendung einmal vom Altar aus gesprochen. Den Gläubigen wird empfohlen, vor dem Empfang der Kommunion ein Zeichen der Ehrerbietung in Form einer Verneigung oder Kniebeuge zu zeigen.
      • Kinder und Erwachsene, die mit der Bitte um Segnung zum Spender der Kommunion kommen, werden ohne Berührung gesegnet.
         
  12. Weitere Empfehlungen:
    1. Es wird empfohlen, dass die Mitfeiernden im Gottesdienst einen Mundschutz verwenden.
    2. Sakramentenspendung wie Taufe und Trauung verlangt wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln. Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe.
       
  13. Alle Gremien und Gruppen unserer Pfarrei betreffend:
    1. In den kommenden Wochen wird über Aushang, Pfarrbrief und die weiteren Informationskanäle jeweils aktuell informiert, welche Gruppenaktivitäten in welchem Umfang wieder langsam begonnen werden können. Auf alle Fälle hat alles unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Abstandsregelung, erlaubte Teilnehmerzahl etc.) zu erfolgen.
    2. In geschlossenen Räumen und bei entsprechender Raumgröße können sich für die Dauer von 1 Stunde unter Einhaltung der notwendigen Abstandsgebote Gruppen bis maximal 30 Personen, im Freien bis maximal 50 Personen versammeln.
       
  14. Bitte beachten Sie: Das bestehende Kontaktverbot gilt für den privaten häuslichen Bereich weiterhin! Zu den zum Hausstand gehörenden Personen ist zusätzlich eine außenstehende Person zulässig, ab 18. Mai ist die Begegnung zweier Hausstände untereinander erlaubt. Das gilt besonders auch für familiäre Ereignisse, Feiern etc. weiterhin trotz aller öffentlichen Lockerungen wie z.B. im Schulbereich oder Handel.

 

Stand: 06.05.2020

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