Sehr geehrte Eltern,
mit dem neuen Erlass des Freistaates Sachsen dürfen Kindertagesstätten und Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 15.02.2021 wieder öffnen. Nach zwei Monaten freuen wir uns, Ihr Kind wieder in unserem Kinderhaus zu empfangen. Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Konzeptes erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern.
Folgende Bestimmungen sind verpflichtend umzusetzen und gelten ab dem 15. Februar 2021:
• ausschließlich gesunde Kinder werden betreut, ebenso die Eltern, die das Kind in die Kindertageseinrichtung bringen, müssen gesund sein. Halten Sie die Übergabe so kurz wie möglich. Achten Sie darauf, dass nur ein Berechtigter Ihr Kind abholt.
• Hortkinder tragen in den Fluren unseres Hauses eine Mund-Nasen-Bedeckung.
• Die Betreuung des Kindes kann abgelehnt werden, wenn Zweifel am Gesundheitszustand vorliegen oder im Laufe des Tages wahrgenommen werden.
• Die separaten und großzügigen Garderobenbereiche im Haus erlauben es, dass Eltern die Einrichtung bis zum Garderobenbereich der Kinder betreten können. Achten Sie dennoch auf den Abstand von 1,5 Metern sowie das zwingend erforderliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten der Einrichtung. Nutzen Sie ggf. auch die gegenüberliegenden Ausweichbänke im Flurbereich.
• Alle Besucher der Einrichtung (auch Eltern und Kinder) waschen sich nach Betreten der Einrichtung gründlich die Hände mit Seife:
- Bienengruppe, Marienkäfergruppe, Löwengruppe – nutzen bitte die Außentoilette
- Igelgruppe, Häschengruppe – nutzen das Integrationsbad (neben dem Büro)
- Bärengruppe, Libellengruppe, Schmetterlingsgruppe – nutzen das Waschbecken gegenüber im Personal-WC (hinterer Kita-Flur)
- Spatzengruppe und Schäfchengruppe (Krippe) – nutzen das Waschbecken im hinteren Krippenflur (Personal-WC)
- Hortkinder kommen nach der Schule in den Hort und werden in unterschiedlichen Gruppen geteilt. Die Hygieneregeln gelten auch für diese Gruppe.
• Der Gruppenraum darf nicht betreten werden!
• Der ursprüngliche Eingangsbereich bleibt bestehen, beim Verlassen der Einrichtung nutzen Sie bitte den Ausgang neben dem Büro (mit dem Schild „Ausgang“ gekennzeichnet).
• Eine Sammelgruppe sowie die Früh- und Spätdienstgruppe sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
• Wir haben die Öffnungszeit anpassen müssen von 6:30 bis 16.00 Uhr (d.h. auch kein Frühhort). Zeigen Sie uns zeitnah an, sofern Sie außerhalb dieser Zeit Betreuung für Ihr Kind unbedingt benötigen.
• Schulvorbereitung findet ausschließlich in den Familiengruppen zu den gewohnten Zeiten statt. Nach den Faschingstagen beschäftigen sich die Kinder mit dem Thema „Solibrot“.
• Geben Sie uns in der Vorwoche (i.d.R. bis Mittwoch) die geplante Anwesenheit Ihres bei der Bezugserzieherin Ihres Kindes an. Prüfen Sie bitte, ob Sie jeden Tag die volle Betreuungszeit ausschöpfen müssen.
• Denken Sie weiterhin an die Essen An- und -Abmeldung.
Wir sind verpflichtet, die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtung einzuhalten und richten uns hierbei an Vorgaben und Konzepte zur Wiedereröffnung vom Freistaat Sachsen. Bei Veränderungen müssen wir die oben genannten Regeln ggf. zeitnah erneut anpassen. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Faschingstagen.
Thérèse Hörauf - Leiterin des Kinderhauses "St. Marien"